Miet-Parkplätze für Anwohner
Sozial gerechte und solidarische Vergabe von Miet-Dauer-Parkplätzen
Rangfolge:
1. Jeder Privathaushalt hat Anspruch darauf, einen (1) Parkplatz (in der Tiefgarage) zum „Regelpreis“ zu mieten.
2. Jedes in der Altstadt angesiedeltes Unternehmen hat Anspruch darauf, einen (1) Parkplatz zum „Regelpreis“ zu mieten.
3. Ggf. weitere freie Parkplätze werden „auf dem freien Markt“ vermietet – befristet, um neu zuziehenden Privathaushalten nach einer angemessen Wartezeit eine Option zur Anmietung eines Stellplatzes zu bieten.
Kosten:
Einkommensbezogene Staffelung der Mietpreise für Privathaushalte, um auch einkommensschwachen Haushalten eine Miete zu ermöglichen.
Optional: Mietpreise für 2. oder weitere Parkplätze werden höher angesetzt.
Sonstiges:
Jeder Dauer-Parkplatz-Mieter stellt seinen Parkplatz bei längerer Abwesenheit/Nicht-Nutzung (z.B. Urlaub) zur Nutzung durch Dritte zur Verfügung.
Optional: Nicht-Anzeige führt zu einer Mahnung, bei Wiederholung zum Verlust des Anspruches auf einen Stellplatz